01744 Dippoldiswalde
Anmeldung:
Mo – Mi: | 09.00 – 12.00 Uhr |
Do: | 12:00 – 15:00 Uhr |
01705 Freital
Anmeldung:
Mo.: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Di.: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Do.: | 12:00 – 15:00 Uhr |
Fr.: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Förderung von Familienerholung
Eltern und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern, Hauptwohnsitz in Sachsen, können einen Urlaubsaufenthalt von 7-14 Tagen (An-und Abreisetag=1 Tag) gefördert bekommen. Der Urlaub muss in Deutschland sein (z.B. Familienferienstätten, Bauernhöfe, Ferienwohnungen). Berechnungsgrundlage ist das monatliche Nettoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen. Die individuelle Einkommensberechnung wird nach Einreichung der notwendigen Unterlagen (Einkommen, Kindergeld, Bescheid ALG I oder ALG II) geprüft. Die Antragsteller können je nach Höhe des Einkommens einen Zuschuss entweder für die Kinder oder alle Familienmitglieder erhalten.
In unseren Beratungsstellen in Dippoldiswalde und Freital beraten wir Sie zur Antragsstellung und prüfen die Voraussetzungen für die Bezuschussung.
Anträge gibt es grundsätzlich bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei allen diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen oder unter https://www.ksv-sachsen.de