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01728 Bannewitz
01728 Bannewitz
Kinder- & Jugendwohngemeinschaften „Johann Heinrich Pestalozzi“
Das Angebot der Kinder- und Jugendwohngemeinschaften in Bannewitz, Bärenstein und Schmiedeberg richtet sich an Mädchen und junge Frauen im Alter von sechs bis 21 Jahren, welche aufgrund komplexer Hilfebedarfe oder Verhaltensauffälligkeiten nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Sie bedürfen vorübergehend oder dauerhaft einer besonderen intensivpädagogischen Unterstützung, die durch psychologische und kunsttherapeutische Angebote begleitet wird. Zudem richtet sich das Angebot an Mädchen, welche von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind. Dies schließt Mädchen mit Gewalt- und/ oder Missbrauchserfahrungen, psychischen Erkrankungen sowie selbstverletzenden und suizidalen Tendenzen mit ein.
Das erste und oberste Ziel in unseren Wohngruppen ist: Alltag leben! Alle Anstrengungen der Mitarbeitenden der Wohngruppen zielen darauf, die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu befähigen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und im Erwachsenenalter ein weitestgehend selbständiges Leben zu führen. Daran arbeiten wir in multiprofessionellen Teams aus Erziehern, Sozialpädagogen und Heilpädagogen, die im Rahmen von Zusatzqualifikationen in Bereichen wie Traumapädagogik, Erlebnispädagogik, Sexualpädagogik, Medienpädagogik u.a. weitere methodische Schwerpunkt in ihre tägliche Arbeit einfließen lassen.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Ressourcen sollen die Kinder und Jugendlichen eine gesunde Autonomie entwickeln, die ihrem Alter und ihren Entwicklungsmöglichkeiten entspricht. Damit soll eine Integration bzw. Reintegration in geregelte gesellschaftliche Abläufe erreicht werden.
Die Betreuung erfolgt engmaschig und hochstrukturiert sowie bei Bedarf mit zusätzlicher ambulanter psychiatrischer Nachsorge bzw. medikamentöser Einstellung des Heranwachsenden. Die Bewohnerinnen werden bei uns im Rahmen eines lebensweltorientierten, systemisch-lösungsorientierten sowie verhaltenstherapeutisch angelehnten Konzeptes in familiärer Atmosphäre betreut.
Ausschlusskriterien sind:
- Anhaltender Drogenkonsum
- Anhaltende Verweigerung einer externen Tagesstruktur im Vormittagsbereich (z.B. Schule)
- Erhebliches Fremdgefährdungspotenzial
- Pflegebedürftigkeit
Es gilt das SGB VIII § 27 in Verbindung mit §§ 34, 35, 35a, 41 SGB VIII bei Beauftragung durch das zuständige Jugendamt.
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